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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten fürsämtliche Lieferungen und Leistungen der SchutztechnikGmbH in der Schweiz. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Schutztechnik GmbH zustande.

 

2 Leistungen

Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus der Auftragsbestätigung. Leistungen, die darin nichtenthalten sind, werden separat in Regie verrechnet. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

3 Angaben und Unterlagen

Angaben in Prospekten, Preislisten und technischen Unter-lagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich zugesichert werden.

 

4 Preise

Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Preise gelten als Festpreise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese für 12 Monate. Zusätzliche Leistungen wie Express-lieferungen oder Kleinmengen werden separat verrechnet.

 

5 Transport und Verpackung

Transportverpackungen wie Paletten oder Spezialbehältersind nach Lieferung zurückzugeben oder werden demKunden verrechnet. Einwegverpackungen sind davon ausgenommen.

6 Lieferung und Lieferfristen

Liefertermine sind unverbindlich. Verzögerungen berechtigen nicht zu Schadenersatz. Bei unvorhersehbaren Hindernissen verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

7 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 15 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist die Schutztechnik GmbH berechtigt:- Lieferungen auszusetzen- vom Vertrag zurückzutreten- Verzugszinsen sowie Zusatzkosten zu verrechnen Teilrechnungen sind zulässig. Ab CHF 12'000.- erfolgen Akonto Rechnungen.

8 Zusatzleistungen und Mehraufwand

Nicht im Auftrag enthaltene Leistungen, zusätzlicheAbklärungen, Wartezeiten oder erschwerte Zugänglichkeitwerden nach Aufwand verrechnet.

9 Montage

Montagearbeiten werden separat oder gemässVereinbarung ausgeführt. Der Kunde stellt sicher, dass derZugang zur Baustelle und zu den Installationsortengewährleistet ist. Mehraufwand durch schlechteZugänglichkeit oder Wartezeiten wird zusätzlich verrechnet.

10 Lieferung mit Montage

Bei Lieferung inklusive Montage gelten ergänzend dieBestimmungen der SIA-Norm 118 (aktuelle Fassung), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

11 Schlechtwetter / Wintermassnahmen / Höhere Gewalt

Schlechtwetterauslagen, Aufwendungen für Wintermass-nahmen und Schutz vor Witterung sind im Angebot nichteingerechnet, es sei denn, diese sind im Leistungsverzeichnis mit separaten Positionen detailliert aufgeführt. Werden diese nötig oder verlangt, so gehen die anfallenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers und der Unternehmer hat die entsprechende Verlängerung der Montagetermine zugute.Im gleichen Sinne gilt dies für höhere Gewalt wie Hochwasser,Naturkatastrophen, Aufruhr, Epidemien, Pandemien etc.

 

12 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Schutztechnik GmbH. Die Schutztechnik GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.

 

13 Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware aufden Kunden über.

 

14 Rücknahme und Umtausch

Rücknahmen erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden.- Rücknahmegebühr: 20 % des Warenwerts- Spezialanfertigungen und gebrauchte Artikel sind ausgeschlossen

 

15 Prüfung und Abnahme

Der Kunde hat die Lieferung innert 5 Arbeitstagen zu prüfenund Mängel schriftlich zu melden. Andernfalls gilt dieLieferung als genehmigt.

 

16 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung bzw. Installation. Für ersetzte Teile gilt eine neue Frist von 12 Monaten.

 

17 Haftung

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf indirekte Schäden oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz der Schutztechnik GmbH.         

 

Kriens, 06.05.2026

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